Wir bieten die richtige Therapie, in ihrer gewohnten Umgebung.
Die ganztägig ambulante Rehabilitation erfolgt nach den Anforderungen der Deutschen Rentenversicherung hinsichtlich der Strukturqualität von Reha-Einrichtungen.
Unser interdisziplinäres Reha-Team umfasst die von der DRV geprüfte Qualifikation und Anzahl an Ärzte, inklusive Fachärzte für Orthopädie / Sozialmedizin, Diplom-Psychologen / Master, Pflegefachkräfte, Diplom-Sozialpädagogen, Physiotherapeuten, Masseure / medizinische Bademeister, Diplom-Sportlehrer / Master, Ergotherapeuten und Ernährungsberatern.
Die Ergebnisse der hohen Qualität unserer Fachabteilung im Rahmen der umfassenden Qualitätssicherung der Deutschen Rentenversicherung finden Sie auf der offiziellen Seite meine-rehabilitation.de.
Vorteile der Ambulanten Reha
- Wohnortnähe mit besserem Transfer in den Alltag
- Einbindung von Partnern oder Angehörigen in die Therapie
- Beibehaltung sozialer Kontakte
- „Heimschläfer“
- Nähe zum Arbeitsort bei medizinisch beruflicher Orientierung
Terminverbindlichkeit: Wir weisen Sie darauf hin, dass die Verschiebung für einen zugesagten Aufnahmetermin nur im Ausnahmefall und aus wichtigem Grund ausschließlich vom Chefarzt der Reha-Einrichtung entsprochen werden kann. Dabei muss die Information Ihrerseits immer frühzeitig und direkt (bei uns telefonisch) erfolgen.
Hintergrund sind mögliche negative gesundheitliche Auswirkungen durch eine zeitliche Verschiebung des Beginns einer bewilligten Reha-Leistung, da aus medizinischer Sicht die Gefahr einer Verschlimmerung oder Chronifizierung besteht.
Wir bitten Sie zu berücksichtigen, dass ein neuer Aufnahmetermin unter Umständen erst zu einem deutlich späteren Termin angeboten werden könnte und dem Kostenträger solche Verschiebungen mitgeteilt werden müssen. Es sollte daher in Ihrem Interesse liegen, den von der Reha-Einrichtung angebotenen frühestmöglichen Therapiebeginn wahrzunehmen.
Unser Einzugsgebiet der Einrichtungsauswahl der Deutschen Rentenversicherung für ganztägig ambulante Reha-Einrichtungen beinhaltet den Umkreis von 50 km.
Der Fahrdienst ist ein Service unserer Einrichtung und wird nach eigenem Ermessen angeboten. Bei entsprechendem Wunsch kann die Abholung mit unserem hauseigenen Fahrdienst im näheren Umkreis von bis zu 35 km erfolgen.
Bitte bringen Sie für die ersten Tage Ihre Hausmedikation mit. Die Medikamentenversorgung durch die Einrichtung erfolgt für die Dauer der Reha.
Das rehabilitative Angebot beinhaltet neben aktiven, funktionell übenden Therapieformen vor allem gesundheitsfördernde Schulungen unterschiedlicher Berufsgruppen, Training zur aktiven Entspannung, psychologische Beratung, Ernährungsberatung und Sozialberatung Ihrer persönlichen Situation.
Der Auftrag der Rehabilitationsträger an unsere Einrichtung besteht in der möglichst frühzeitigen, ganzheitlichen und nachhaltigen Förderung von Selbstbestimmung und gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe von Menschen mit orthopädischen Gesundheitsstörungen durch Verminderung bzw. Kompensation alltagsrelevanter Fähigkeitsstörungen und positive Beeinflussung umwelt- und personbezogener Kontextfaktoren. Nach Möglichkeit soll eine Wiedereingliederung in das vorbestehende private, berufliche und soziale Lebensumfeld bewirkt werden. Bei den Rehabilitanden im erwerbsfähigen Alter, deren Rehabilitation in den Zuständigkeitsbereich der Deutschen Rentenversicherung fällt, steht als übergeordnetes Reha-Ziel der Erhalt, die Verbesserung bzw. die Wiedererlangung des Leistungsvermögens im Erwerbsleben (Erwerbsfähigkeit) im Vordergrund.


Der zeitliche Horizont, innerhalb dessen die Reha-Ziele voraussichtlich erreicht werden, ist erfahrungsgemäß variabel und bei Adressierung von Körperstrukturen und -funktionen eher kurzfristig (innerhalb von ca. 3 bis 4 Wochen, also meist während der Rehabilitation), bei auf Aktivitäten bezogenen Zielen meist mittelfristig (innerhalb von ca. 3 Monaten nach Ende der Reha) und bei an der Teilhabe orientierten Zielen tendenziell langfristig (innerhalb von ca. 6 Monaten nach Ende der Reha) anzusetzen. Dieser Umstand wird den Rehabilitanden erläutert, um unrealistischen Erwartungen an das zeitliche Eintreten der Effekte der Rehabilitation vorzubeugen.
Der verantwortliche Arzt dokumentiert den Eingang, den Verlauf und das Ergebnis der Rehabilitation unter der Berücksichtigung des Verlaufs der individuellen Einschränkungen der Aktivitäten und Teilhabe. Der Entlassungsbericht beinhaltet die berufsübergreifend erarbeitete sozialmedizinische Beurteilung mit den Angaben zur Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben. Zur Sicherung des Rehabilitationserfolgs und zum Erreichen der mittel- bis langfristigen Reha-Ziele werden Maßnahmen zur Nachsorge empfohlen. Beispiele sind die Planung einer stufenweisen Wiedereingliederung oder die ärztlich-sozialmedizinische Anregung erforderlicher innerbetrieblicher Maßnahmen bzw. zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.